Aktuelles zu den Vertragsverhandlungen mit der Hansestadt Lübeck
Mit Ankündigung der Lübecker Verwaltung die Sozialausgaben zu kürzen, wurde die Hilfelandschaft Lübecks durchgeschüttelt. Die neu zu vereinbarenden Budgetverträge 2027ff gilt es neu zu verhandeln, Kürzungen von 10% stehen im Raum.
Bei allem Verständnis, kommunale Ausgaben in den Blick zu nehmen, muss die Basisfinanzierung der Einrichtungen zur Prävention, Begleitung und Schutz vor (zumeist männlicher) Gewalt unangetastet bleiben.
Das Gewalthilfegesetz (GewHG) tritt am 01.01.2027 in Kraft und legt damit die Grundlage, den bundesweiten Anspruch auf Schutz und Beratung ab dem 01.02.2032 umzusetzen. Der Ausbau von Frauenhausplätzen ist in Anbetracht der Notwendigkeit von weiteren Platzkapazitäten mit 200 Plätzen in Schleswig fest eingeplant. Hierfür hat Schleswig-Holstein aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ 30 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Das Autonome Frauenhaus bietet 47 Schutzplätze an, von denen 8 Plätze in kommunaler Trägerschaft sind. Gleichzeitig ist der Bedarf an Zufluchtsstätten in Lübeck höher, so wurden im Jahr 2025 allein in Autonomen Frauenhaus 714 Personen (331 Frauen mit 383 Kindern) abgewiesen. Auf dieser Grundlage und der hohen Auslastung von 100,59% (2025) ist eine kommunale Kürzung nicht nur nicht vertretbar, sondern zu verhindern.
Das Projekt Lübecker Stadtmütter ist ebenso betroffen, da auch hier der Budgetvertrag für 2027ff neu verhandelt werden muss. Das Projekt, das Frauen/ Familien unterstützt, ist in Lübeck mittels des niedrigschwelligen Zugangs etabliert und unterstützt u.a. zugezogene Personen den erleichterten Zugang in die Aufnahmegesellschaft. Die Herausforderungen in Lübeck, die Zunahme der Bürokratie und die Verstärkung beunruhigender gesellschaftlicher Entwicklungen, lassen eine Ausweitung des Projekts notwendig werden. Es ist davon auszugehen, dass im Bereich Personalstunden und der Fortbildungsmaßnahmen die Wirksamkeit von Kürzungen das Projekt erheblich schwächen würde. Weniger Lübeckerinnen hätten die Möglichkeit, an den Bildungskursen zur Stadtmutter teilzunehmen und so als Multiplikatorinnen das erworbene Wissen weiterzutragen. Zusätzlich hätten weniger Lübecker_innen und weniger Institutionen die Chance, das Angebot einer Begleitung durch eine Lübecker Stadtmutter zu nutzen.
Die nun anstehenden Verhandlungen werden im Bündnis mit autonomen Beratungsstellen Lübecks geführt.
